16.03.2018

BMAS: Antworten zum Bundesteilhabegesetz

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beantwortet seit Januar 2018 Fragen zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) in einer Übersicht unter „FAQ zum Bundesteilhabegesetz“ auf seiner Webseite.

Wie funktioniert das neue Teilhabeplanverfahren in der Praxis? Dürfen auch voll erwerbsgeminderte Rentnerinnen und Rentner das Budget für Arbeit nutzen? Warum sollen Menschen, die sowohl Eingliederungshilfe als auch Hilfe zur Pflege erhalten, künftig zwei nach unterschiedlichen Methoden berechnete Eigenanteile leisten?

Zu diesen und zahlreichen anderen Fragen nimmt das BMAS Stellung und erklärt in verständlicher Sprache wichtige Details, Auswirkungen und Hintergrundüberlegungen zu den neuen Regelungen. 

Die Themenschwerpunkte gliedern sich in:

  • Grundsätze des BTHG
  • Rehabilitation: Früh handeln
  • Reha einfach machen. Leistungen wie aus einer Hand
  • Mehr Selbstbestimmung. Unabhängig beraten
  • Mehr Teilhabe. Mehr Möglichkeiten: Allgemein – Teilhabe am Arbeitsleben – Soziale Teilhabe – Teilhabe an Bildung – Frühförderung
  • Mehr mitbestimmen. Vertretungsrechte stärken
  • Mehr vom Einkommen. Weniger zum Offenlegen
  • Mehr Leistungs- und Qualitätskontrolle
  • Finanzen

Infografiken zu den Reformstufen, zur sogenannten „Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung“ (EUTB) oder zum Behinderungsbegriff sind ebenfalls auf der Übersichtsseite zu finden.

Fragen und Antworten zum Bundesteilhabegesetz auf der Webseite des BMAS

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)    

Zugehörige Links

  • Lebenshilfe: "Wie bekomme ich Leistungen zur Teilhabe? Neue Regelungen nach dem Bundes-Teilhabe-Gesetz" (Leichte Sprache)