04.01.2018

BA legt Fachkonzept für Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich bei anderen Leistungsanbietern vor

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat im Dezember 2017 ein Fachkonzept für Leistungen im Eingangsverfahren, Berufsbildungs- und Arbeitsbereich bei sogenannten anderen Leistungsanbietern vorgelegt. Außerdem aktualisierte sie das übergreifende Fachkonzept für Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation.

Als Rehabilitationsträgerin fördert die BA Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben spezifischer Leistungsanbieter. Dies sind Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation (Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke und vergleichbare Einrichtungen) und Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Die WfbM erbringen Leistungen im Eingangsverfahren, im Berufsbildungsbereich und im Arbeitsbereich.

Seit Inkrafttreten der zweiten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zum 1. Januar 2018 (Art. 26 Abs. 1 BTHG) können Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich (§ 57 SGB IX) und im Arbeitsbereich (§ 58 SGB IX) haben, diese Leistungen nun auch außerhalb von WfbM bei anderen Leistungsanbietern (nach § 60 SGB IX) in Anspruch nehmen. Zur Regelung legte die BA Ende 2017 das Fachkonzept für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich für andere Leistungsanbieter vor.

Im Fachkonzept werden die gesetzlichen und fachlichen Anforderungen an andere Leistungsanbieter beschrieben. Anbieter, die Leistungen erbringen möchten, müssen auf Basis dieses Fachkonzepts ein Qualitäts- und Leistungshandbuch (QLHB) erstellen und dieses zur Prüfung einreichen. Geprüft und bewertet wird das QLHB vom zuständigen Operativen Service – Team Arbeitsmarktdienstleistungen am Sitz der Regionaldirektion. Fällt die Prüfung positiv aus, kann der Leistungsanbieter zu Preisverhandlungen zugelassen werden. Preisverhandlungen führt das zuständige Regionale Einkaufszentrum.

Neben der Erarbeitung des Fachkonzepts aktualisierte die BA das übergreifende Fachkonzept für Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation. Mit diesem Papier werden die Regelungen aus der Gemeinsamen Empfehlung Einrichtungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben „im Interesse einer einheitlichen Anwendung um klarstellende Präzisierungen ergänzt“, heißt es dort.

Weitere Informationen

Bundesagentur für Arbeit

Fachkonzept für Eingangsverfahren / Berufsbildungsbereich bei anderen Leistungsanbietern

Kontaktdaten der Operativen Services - Team Arbeitsmarktdienstleistungen

Kontaktdaten der Regionalen Einkaufszentren

Fachkonzept für Einrichtungen nach § 51 SGB IX zur Umsetzung der Gemeinsamen Empfehlung

(Quelle: Bundesagentur für Arbeit)