Deutsche Vereinigung für Rehabilitation
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UN-Behindertenrechtskonvention
Thesen zur Weiterentwicklung des Behindertenrechts im Lichte der Beschlüsse der ASMK vom 23/24.11.2010 von Dr. Harry Fuchs Düsseldorf
Vor dem Hintergrund der Vereinheitlichung und Weiterentwicklung des Behindertenrechts (SGB IX) – auch im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention – bewertet der nachfolgende Beitrag, welcher gesetzgeberische Handlungsbedarf zur Umsetzung der Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe gemessen an den Bestimmungen des SGB IX überhaupt noch besteht.
Parallel zur – und offensichtlich losgelöst von der – Diskussion der Weiterentwicklung des einheitlichen Teilhaberechts (SGB IX) hat die 87. Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2010 (ASMK) am 23./24.11.2010 einen Beschluss zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen gefasst. Darin wird bekräftigt, dass eine Reform der Eingliederungshilfe dringend notwendig ist. Grundlage der Reform sollen Vorschläge einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe sein, die in den Jahren 2007 bis 2010 entwickelt wurden.
Den vollständigen Beitrag von Dr. Harry Fuchs finden Sie unter folgendem Link:
Thesen zur Weiterentwicklung des Behindertenrechts im Lichte der Beschlüsse der ASMK vom 23/24.11.2010














