Deutsche Vereinigung für Rehabilitation
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UN-Behindertenrechtskonvention

Auswirkungen der Behindertenrechtskonvention auf die Rehabilitation in Deutschland

25.11.10

Prof. Dr. Felix Welti (Universität Kassel) erläutert in seinem Vortrag am 15.10.2010 die Grundsätze der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK). Die daraus entstehenden Verpflichtungen betreffen Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

Er beschreibt die Wirkung der BRK auf bestehende Gesetze und geht u.a. auf die Auswirkungen in den Bereichen „Gleichstellung und Nichtdiskriminierung“ (BRK Art. 5) und „Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft“ (BRK Art. 19) ein. Weitere Themen des Vortrags sind „Bildung“ (BRK Art. 24), „Gesundheit“ (BRK Art. 25) und „Arbeit und Beschäftigung“ (BRK Art. 27).

Einen besonderen Schwerpunkt legt Prof. Welti in seinem Vortrag auf Artikel 26 (Habilitation und Rehabilitation) der BRK, der Querschnittaufgaben beschreibt, die in alle Lebensbereiche behinderter Menschen hineinwirken. Artikel 26 bedarf deshalb der besonderen Herausstellung in der Umsetzung der BRK.

Die Präsentation zum Vortrag finden Sie unter folgenden Link:

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