Deutsche Vereinigung für Rehabilitation
Friedrich-Ebert-Anlage 9
69117 Heidelberg
Servicebereich

Betriebliches Eingliederungsmanagement
Betriebliche Gesundheitsförderung gestärkt
14.10.08
Mit dem Jahressteuergesetz 2009 sollen die Prävention und die betriebliche Gesundheitsförderung gestärkt werden. Leistungen des Arbeitgebers, die den allgemeinen Gesundheitszustand der Arbeitnehmer verbessern, sollen bis zu einem Betrag von 500 Euro grundsätzlich von der Steuer freigestellt werden.
Das können externe Kurse oder betriebliche Angebote wie Rückenschulungen sein. Die geförderten Maßnahmen müssen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a des SGB V entsprechen. Damit fallen unter die Steuerbefreiung insbesondere Leistungen, die im Präventionsleitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen genannt sind.
Das Jahressteuergesetz ist vom Kabinett beschlossen worden und soll am 01. Januar 2009 in Kraft treten.
Der "Leitfaden Prävention" der Krankenkassen, der zum 02.06.08 überarbeitet wurde, und eine dreiseitige Information zum Leitfaden können im Downloadbereich heruntergeladen werden.
- Dateien:
BGF_Leitfaden_Prävention.pdf1.1 M
BGF_Neuerungen_im_Leitfaden.pdf1.3 M














