Deutsche Vereinigung für Rehabilitation
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Stellungnahmen

Vorschläge der DVfR für den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Deutschland

13.08.10

Mit der Stellungnahme „Vorschläge der DVfR für den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Deutschland“ weist die DVfR auf Artikel 26 BRK (Habilitation und Rehabilitation) sowie weitere bisher nicht ausreichend wahrgenommene Themen hin, die in der Diskussion stärkere Beachtung finden müssen.

Die DVfR möchte deutlich machen, dass Rehabilitation zur Verbesserung von Teilhabechancen und zur Bewältigung zukünftiger gesellschaftlicher Herausforderungen beitragen kann. Der Artikel 26 BRK stellt aus Sicht der DVfR einen Generalauftrag dar, den es in allen Handlungsbereichen umzusetzen gilt, insbesondere auf dem Gebiet der Gesundheit, der Beschäftigung, der Bildung und der Sozialdienste – und darüber hinaus auch bei der sozialen Eingliederung, der betrieblichen Prävention, der Hilfsmittelversorgung und in vielen anderen Bereichen. 

Die DVfR empfiehlt u.a., die Einsetzung einer Enquetekommission zur Umsetzung der BRK in den Nationalen Aktionsplan aufzunehmen. Eine solche Enquetekommission bietet die Chance, die im Zusammenhang mit der BRK auftretenden Grundsatzfragen sowie mittel- und langfristige Perspektiven in einem umfassenden gesellschaftlichen Diskurs zu erörtern.

Die Stellungnahme „Vorschläge der DVfR für den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Deutschland“ können Sie unter folgendem Link als PDF-Datei herunterladen:

undefinedStellungnahme BRK-NAP August 2010

Bereits im Oktober 2009 hat die DVfR in einem Strategiepapier zur BRK-Umsetzung wichtige Handlungsfelder benannt, das unter folgendem Link nachzulesen ist:

undefinedBRK - Umsetzungsstrategien der DVfR Oktober 2009


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