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Positionen: Fünfte Ausgabe der Publikationsreihe der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention

16.02.12

Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention hat die Positionen Nr. 5 mit dem Titel: "Barrieren im Einzelfall überwinden: Angemessene Vorkehrungen gesetzlich verankern" herausgegeben.

Titelbild: Positionen Nr. 5

Menschen mit Behinderungen haben nach der UN-Behindertenrechtskonvention ein Recht auf  "angemessene Vorkehrungen". Dadurch soll erreicht werden, dass sie ihre Rechte gleichberechtigt mit nicht-behinderten Menschen wahrnehmen können. Die deutsche Rechtsordnung kennt angemessene Vorkehrungen bislang allerdings nur in seltenen Fällen. Die Publikation der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention erläutert, was die Konvention unter angemessenen Vorkehrungen versteht und macht Vorschläge, wie sie im deutschen Recht gesetzlich verankert werden können.

Die fünfte Ausgabe „Positionen“ können Sie unter folgendem Link als PDF-Datei herunterladen:

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Unter folgenden Links können Sie die Positionen 1-4 nachlesen:

undefinedPositionen Nr. 1

undefinedPositionen Nr. 2

undefinedPositionen Nr. 3

undefinedPositionen Nr. 4

Monitoring-Stelle zur
UN-Behinderten-Rechts-Konvention
Deutsches Institut für Menschenrechte
Zimmerstraße 26/27
10969 Berlin

Opens window for sending emailmonitoring-stelle(at)institut-fuer-menschenrechte.de

www.institut-fuer-menschenrechte.de

 


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