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Forderungen des Deutschen Behindertenrates für einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

23.06.10

Der Deutsche Behindertenrat beklagt, dass sich seit der – am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft getretenen – UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) nicht viel verändert hat, obwohl die BRK seither geltendes deutsches Recht ist. Um die Umsetzung der BRK voranzutreiben hat der Deutsche Behindertenrat ein Forderungspapier erstellt.

Der Deutsche Behindertenrat hat mit dem Forderungspapier vorrangig acht Handlungsfelder identifiziert und erste Forderungen für einen Aktionsplan erarbeitet. Es handelt sich um die Bereiche Bildung, berufliche Teilhabe, Gesundheit-Rehabilitation-Pflege, Freiheit-Schutz-Sicherheit, Barrierefreiheit, der Bereich Selbstbestimmtes Leben sowie um die gleichrangigen Bereiche Gleichstellung und Frauen als themenübergreifende Handlungsfelder.

2011 muss Deutschland einen ersten Staatenbericht zur Umsetzung der Konvention abgeben und daher betont der Deutsche Behindertenrat, dass diese Umsetzung zügig voranschreiten müsse. Ein bundesweiter Nationaler Aktionsplan, wie ihn die Bundesregierung befürwortet, sei hierbei ein wichtiger und richtiger Schritt. Er könne dazu beitragen, das gesellschaftliche Bewusstsein zugunsten von Selbstbestimmung und gleichberechtigter Teilhabe von Menschen mit Behinderungen weiterzuentwickeln und so die Politik für Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention weiter voranzubringen. Die "Forderungen für einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ können als PDF-Datei unter folgendem Link heruntergeladen werden:

undefinedForderungen des Deutschen Behindertenrates


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