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Barrierefreies Europa: Kommission will Zugangserleichterungen für 80 Millionen behinderter Menschen

18.11.10

Für die meisten Menschen ist es eine Selbstverständlichkeit, mit dem Bus zum Einkaufen zu fahren, im Internet zu surfen oder eine Fernsehserie zu schauen. Doch für 80 Millionen Europäer mit Behinderungen liegen solche alltäglichen Beschäftigungen nicht im Bereich des Möglichen. Die Europäische Kommission hat am 15. November 2010 eine neue Strategie angenommen, die diese Hindernisse aus dem Weg räumen soll. Sie zeigt auf, was von Seiten der EU und ihrer Mitgliedstaaten zu tun ist, damit Menschen mit Behinderungen ihre Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können.

In den kommenden 10 Jahren geht es dabei um konkrete Maßnahmen wie die gegenseitige Anerkennung von Behindertenausweisen, die Förderung behindertengerechter Normung oder die gezielte Berücksichtigung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und bei den Vorschriften über staatliche Beihilfen. Diese Aktionen versprechen nicht nur einen erheblichen gesellschaftlichen Nutzen, sondern dürften auch die europäische Wirtschaft ankurbeln. So könnten sie den EU-Markt für Technik und Dienstleistungen für Behinderte fördern, dessen Jahresumsatz schon heute auf über 30 Mrd. EUR geschätzt wird. Die Europäische Kommission erwägt ferner, bis 2012 einen „europäischen Rechtsakt über die Zugänglichkeit“ vorzuschlagen, um den Binnenmarkt für barrierefreie Produkte und Dienste weiter voranzubringen.

„Damit Menschen mit Behinderungen vollständig in unsere Gesellschaft und Wirtschaft integriert werden können, muss ihnen der Zugang zu öffentlichen Gebäuden, öffentlichen Verkehrsmitteln und zu elektronischen Diensten erleichtert werden,“ so Viviane Reding, Vizepräsidentin der Kommission und EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft. „Zwei sehr wirksame Lösungsansätze für dieses Problem sind die Entwicklung europäischer Normen für barrierefreie Produkte und Dienste sowie die Nutzung der öffentlichen Auftragsvergabe zur Sicherung der Zugänglichkeit öffentlicher Gebäude. Mit vergleichbaren Maßnahmen wurden in den USA spürbare Erfolge sowohl auf gesellschaftlicher als auch auf wirtschaftlicher Ebene erzielt. Auch unsere Binnengrenzen sollten für Menschen mit Behinderungen durchlässiger werden: Eine Person mit einer anerkannten Behinderung, die in ein anderes Land in der EU umzieht, sollte in ihrem neuen Wohnsitzmitgliedstaat die gleichen Leistungen in Anspruch nehmen können wie in ihrem Herkunftsstaat, beispielsweise die kostenlose oder ermäßigte Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln. Meine Vision ist ein wirklich barrierefreies Europa für Menschen mit Behinderungen im Jahr 2020.” ...

Im Zentrum der EU-Strategie steht das Ziel, Menschen mit Behinderungen dazu zu befähigen, ihre Rechte als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft wahrzunehmen, und die Hindernisse auszuräumen, die ihnen den Alltag erschweren. Hauptmaßnahmen sind:

  • Zugänglichkeit: Nutzung der Normung, der öffentlichen Auftragsvergabe und der Vorschriften über staatliche Beihilfen für die Durchsetzung barrierefreier Produkte und Dienste mit dem Zusatznutzen der Ausweitung des EU-Marktes für Hilfsmittel („europäischer Rechtsakt über die Zugänglichkeit“). ...
  • Teilhabe: Menschen mit Behinderungen und ihre Familienangehörigen müssen als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft in den Genuss aller Vorteile der EU-Bürgerschaft kommen. ...
  • Finanzierung: Es gilt zu gewährleisten, dass die EU-Programme und -Finanzhilfen in Bereichen, die für Menschen mit Behinderungen von Belang sind, für die Förderung angemessener Arbeitsbedingungen für professionelle und informelle Pflegekräfte und die Entwicklung von Finanzierungssystemen für die persönliche Betreuung genutzt werden.
  • Verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten (im Rahmen der hochrangigen Gruppe „Behinderungsfragen“) und der Zivilgesellschaft: Schaffung eines Forums für den Austausch von Informationen und die Koordinierung von Maßnahmen, insbesondere in der Frage der Übertragbarkeit von Ansprüchen, wie z.B. in Bezug auf die persönliche Betreuung.
  • Sensibilisierung: Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Behinderung und behindertengerechte Einrichtungen, beispielsweise durch die Verleihung eines europäischen Preises für gut zugängliche Städte.
  • Datenerfassung und Überwachung: Gewährleistung besserer Informationen über die Situation der Menschen mit Behinderungen in Europa und die Hindernisse, die ihnen den Alltag erschweren; Ermittlung erfolgreicher Unterstützungsstrukturen in den Mitgliedstaaten und Förderung solcher Strukturen.

Die Strategie umfasst eine Liste konkreter Maßnahmen mit einem Zeitplan für ihre Umsetzung. Die Kommission wird in Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen regelmäßig über die erzielten Fortschritte und Ergebnisse berichten.

(Quelle: Europa Press Releases RAPID –
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/10/1505&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en)


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