Deutsche Vereinigung für Rehabilitation
Friedrich-Ebert-Anlage 9
69117 Heidelberg
Servicebereich

Ad-hoc-Ausschuss
Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe
(gegründet 2008)
Aufgabe des Ausschusses ist die Erarbeitung von Mindestanforderungen an die nachhaltige Weiterentwicklung der Sozialhilfeleistungen für eingliederungshilfeberechtigte Menschen.
Schwerpunkte sind dabei: Sozialrechtliche Klarstellung des Zusammenspiels von SGB XII, V und IX, mehr klientenbezogene und weniger institutionalisierte Leistungserbringung, Sozialraumbezug bei der Leistungserbringung, mehr Selbstbestimmung der Betroffenen, konsequentere Teilhabeorientierung der Eingliederungshilfe z. B. durch Vorgaben zur Ausgestaltung von Hilfeplan und Hilfeprozess, Orientierungspflicht von Trägern und Erbringern der Leistungen an individuellen persönlichen Lebenszielen – auch wenn Assistenz benötigt wird, um diese zu entwickeln.
Das Ziel ist, die Eingliederungshilfe auf zeitgemäße Formen des Lernens, des Wohnens und des (ggf. unterstützten) Arbeitens von Menschen mit schweren Behinderungen auszurichten. Den Rahmen dafür geben das SGB IX und die UN-Konvention zum Schutz der Menschenrechte von behinderten Menschen vor.
Ausschussleiter:
Klaus Lachwitz
Bundesvereinigung Lebenshilfe, Marburg
Mitglieder:
Prof. Dr. Johann Behrens, Institut für Gesundheits- u. Pflegewissenschaft, Halle
Jürgen Brückner, Landkreis Elbe-Elster, Herzberg
Peter Brünsing, BAG Selbsthilfe, Düsseldorf
Bernd Finke, BAG der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, Münster
Dr. Harry Fuchs, Sozialexperte, Düsseldorf
Stephan Hirsch, BAG Werkstätten für behinderte Menschen, Frankfurt
Harald Kesselheim, AOK-Bundesverband, Berlin
Dr. Matthias Schmidt-Ohlemann, Rehazentrum Bethesda, kreuznacher diakonie, Bad Kreuznach
Martin Schmollinger, Deutsche Vereinigung für Rehabilitation, Heidelberg
Claudia Tietz, Sozialverband Deutschland, Berlin





