Stellungnahmen der DVfR

Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) befasst sich erneut mit der teilhabeorientierten Heilmittelerbringung und unterbreitet einen Vorschlag für die Gestaltung der bundesweiten Verträge nach § 125 SGB V. Durch Änderungen im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) drohe die fachlich gebotene Heilmittel­erbringung für Menschen mit Behinderungen in besonders spezialisierten Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe ab 1. Januar 2021 zu entfallen. Die Überlegungen sind als Diskussionsbeitrag und Versuch zu verstehen, den Sachverhalt aufzuarbeiten und mögliche Lösungen vorzustellen.

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Mit dem Entwurf des Gesetzes „Digitale Rentenübersicht“ soll auch das von den Trägern der Rentenversicherung bisher praktizierte „offene Zulassungsverfahren“ zur Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation neu geregelt sowie der Anspruch auf Übergangsgeld weiterentwickelt werden. Hintergrund ist, dass das Fehlen eines transparenten und nachvollziehbaren Vergütungskonzeptes für die Leistungserbringung der medizinischen Rehabilitation sowie einer transparenten Auswahl der Rehabilitationseinrichtungen öffentlich angemahnt werden.

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Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) nimmt Stellung zum Referentenentwurf einer SARS-CoV-2-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung vom 16.04.2020 und zeigt Bewältigungsstrategien und Handlungsvorschläge auf.

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Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) fordert die Sicherstellung der medizintechnischen Versorgung von Menschen mit schwersten Behinderungen im ambulanten Bereich sowie in Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe während der Corona-Epidemie.

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Zentrale Gegenstände des Referentenentwurfs für das Medizinische Rehabilitationsleistungen-Beschaffungsgesetz (MedRehaBeschG) sind die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, die Zulassung von Leistungserbringern und das Übergangsgeld. Einzelheiten zu Zulassung, Vergütungssystem und Belegung sollen bis zum 31.12.2022 durch die Deutsche Rentenversicherung Bund festgelegt werden.

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